Gleichbehandlungsericht

Gemäß § 7a Abs. 5 EnWG

Unterliegt ein Netzbetreiber den operationellen Entflechtungsregeln des § 7a EnWG., so ist als Teil dieser Entflechtungsvorgaben ein Bericht über die Maßnahmen nach dem Gleichbehandlungsprogramm zu veröffentlichen. Dieser beschreibt die Maßnahmen zur Sicherstellung einer diskriminierungsfreien Ausübung des Netzbetriebes.

 

Die Stadtwerke Eckernförde GmbH ist von dieser Vorschrift ausgenommen.