Technische Anforderungen

Gemäß § 19 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 20 NAV

Wenn Sie Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, Elektrizitätsverteilernetze, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und/ oder Direktleitungen an unser Verteilnetz anschließen wollen, gelten neben den allgemeinen und ergänzenden Anschlussbedingungen folgende technische Mindestanforderungen.