Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG

An dieser Stelle finden Sie den Messellenbetreiberrahmenvertrag nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur gemäß Beschluss vom 19.07.2017 (Az. BK6-17-042). Dieser Vertrag  regelt die Rechte  und Pflichten zur Durchführung  des  Messstellenbetriebs einschließlich  der  mess- und eichrechtskonformen Messung an den  Messlokationen von Letztverbrauchern durch einen nicht mit dem  Netzbetreiber  identischen Messstellenbetreiber.

Über den nachfolgenden Link können Sie als Messtellenbetreiber den Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom online mit uns abschließen:

> Online-Vertragsabschluss