Netzrelevante Daten

Gemäß § 24 EnWG i.V.m. § 23c Abs. 3 EnWG

Netzbetreiber von Energieverteilernetzen sind jährlich verpflichtet, netzrelevante Daten über die Bedingungen für Einspeisungen von elektrischer Energie in die Einspeisestellen und die damit verbundene zeitgleiche Entnahme von elektrischer Energie an räumlich entfernt liegende Entnahmestellen zu veröffentlichen.